Pflegekurs für qualifizierte bürgerschaftlich engagierte Einzelpersonen („Nachbarschaftshelfer“)

Das Pflegeversicherungsrecht sieht vor, dass auch Freunde und Nachbarn pflegebedürftige Menschen unterstützen. Die pflegebedürftigen Menschen benötigen oft kleinere Hilfe, wie Einkäufe, Begleitung oder regelmäßige Kontakte. Für diese Helfer darf der Betroffene eine Aufwandsentschädigung zahlen. Damit dieses möglich ist, benötigt der Helfer einen Pflegekurs der ungefähr 14 Stunden umfassen muss. Dann darf sein Entgelt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Seniorenbüros in Bochum haben mit dem Demenz – Service Zentrum ein Curriculum entwickelt. Die Inhalte sind auf die Zielgruppe der Helfer ausgerichtet. Noch in diesem Jahr wird ein erster Pflegekurs durchgeführt.

www.demenz-service-ruhr.de

Schliessen